Zum Inhalt springen
Prokoll is available in English

Meeting aufzeichnen: was das Gesetz verlangt und wie Sie alle informieren

Bevor Sie aufnehmen, sagen Sie es allen im Meeting, und holen Sie ihre Zustimmung ein, wo das Gesetz es verlangt. Hier lesen Sie, was das Gesetz sagt, und finden Formulierungen, die Sie verwenden können.

Von Therese AnhammerAktualisiert am 16. Oktober 2026

Was das Gesetz sagt

In Deutschland ist es strafbar, das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt aufzunehmen, auch in einem Gespräch, an dem Sie selbst teilnehmen (§ 201 Strafgesetzbuch).

Für ein Meeting heißt das: Nehmen Sie nur auf, wenn alle einverstanden sind. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln.

Wo Sie auch sind, eine Gewohnheit bewährt sich: Sagen Sie allen Bescheid, bevor Sie beginnen, und nehmen Sie niemanden auf, der Nein sagt.

Zum Gesetzestext: § 201 StGB

Bei der Arbeit gilt auch das Datenschutzrecht

In der EU, im EWR und im Vereinigten Königreich sind Aufnahmen sprechender Menschen personenbezogene Daten.

Wenn Sie bei der Arbeit aufnehmen, entscheidet meist Ihre Organisation über das Warum und das Wie und ist nach dem Datenschutzrecht für die Aufnahme verantwortlich: Die Organisation braucht eine Rechtsgrundlage für die Aufnahme und muss die Beteiligten informieren, was aufgenommen wird, warum und wie lange es gespeichert bleibt.

Viele Arbeitgeber haben eigene Regeln für Aufnahmen von Meetings. Halten Sie sich daran, und fragen Sie im Zweifel die Person, die bei Ihnen für den Datenschutz zuständig ist.

So sagen Sie allen Bescheid

In der Einladung

Ich nehme dieses Meeting auf, um die Notizen zu schreiben. Die Aufnahme bleibt auf meinem Computer. Wenn Sie nicht aufgenommen werden möchten, sagen Sie mir bitte vor Beginn Bescheid.

Zu Beginn des Meetings

Bevor wir anfangen: Ich nehme dieses Meeting für meine Notizen auf. Sind alle damit einverstanden?

Wenn jemand Nein sagt

Dann nehmen Sie nicht auf, sondern schreiben Ihre Notizen von Hand.

Prokoll bittet Sie, alle zu informieren

Bei Ihrer ersten Aufnahme bittet Prokoll Sie, alle zu informieren, und unter der Aufnahmetaste bleibt eine Erinnerung mit einem Hinweis zum Kopieren.

Dies ist keine Rechtsberatung

Diese Seite beschreibt die wichtigsten Regeln in einfachen Worten. Die Regeln hängen von der Situation ab und ändern sich. Sie sind dafür verantwortlich, was Sie aufnehmen und wie Sie es nutzen. Wenn Sie unsicher sind, holen Sie anwaltlichen Rat ein oder fragen Sie die Person, die bei Ihnen für den Datenschutz zuständig ist.